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Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Die EAP ist eine Form der ambulanten medizinischen Rehabilitation der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger und Privaten Krankenversicherungen. Sie kommt nach Arbeitsunfallverletzungen, bei Berufskrankheiten sowie für Privatversicherte bei Erkrankungen oder Operationen im Bereich des Stütz- und Bewegungsapparates zur Anwendung.

Die EAP wird in der Regel dann verordnet, wenn durch Einzeltherapien kein ausreichender Behandlungsfortschritt erreicht werden kann. Die Verordnung erfolgt durch den Durchgangsarzt oder bei Privatversicherten durch ein Privatrezept.

Therapieumfang

Eine EAP- Verordnung umfasst in der Regel 10 Behandlungseinheiten mit einer Behandlungsfrequenz von 4-5 Einheiten pro Woche. Das Zentrum für Bewegungstherapie (ZfB) ermöglicht den zeitnahen Beginn der Therapie, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen.

Die tägliche Behandlungsdauer beträgt mindestens 120 Minuten und beinhaltet:

  • 30 Minuten Physiotherapie
  • 30 Minuten physikalische Therapie
  • 60 Minuten medizinische Trainingstherapie

Bei entsprechender Verordnung erhalten Sie zusätzlich 45-60 Minuten Ergotherapie.

Im Rahmen der Behandlung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Übungen zum Eigentraining, die Sie als persönliches Heimtrainingsprogramm mit nach Hause bekommen.

Besteht die medizinische Notwendigkeit, wird durch den behandelnden Arzt eine Folgeverordnung ausgestellt. In Einzelfällen sind 30-40 Einheiten zum Erreichen der Therapieziele erforderlich.