Arbeitstraining
Besteht nach einem Unfall oder einer langen Erkrankung keine volle Arbeitsfähigkeit und ist eine betriebliche Belastungserprobung nicht möglich, kann alternativ ein arbeitsspezifisches Training unter therapeutischer Aufsicht durchgeführt werden. Dabei ist das Training der arbeitsrelevanten Belastungen eine Einzelmaßnahme oder eingebettet in komplexe Therapiemaßnahmen, wie z. B.:
- Arbeitstherapie/Betriebliches Arbeitstraining der Gesetzlichen Unfallversicherungen (GUV-Rezept: Ergotherapie 11.5)
- ergotherapeutisches Belastungstraining im Rahmen der motorisch funktionellen Behandlung (GUV, GKV, PKV)
Das Ziel des Arbeitstrainings ist die Steigerung der funktionellen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die körperlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes und dadurch das Erreichen von Arbeitsfähigkeit.
Vorgehensweise und Inhalte
- Detaillierte Tätigkeitsanalyse
- Testung der funktionellen Leistungsfähigkeit für kritische Arbeitsanforderungen als EFL-Screening-Test
- Abgleich Anforderungsprofil mit aktueller körperlicher Leistungsfähigkeit
- Erstellen eines defizitorientierten Trainingsplans
- Arbeitsspezifisches Training
- Abschlussbeurteilung
Die Auswahl der Trainingsinhalte orientiert sich an den konkreten Arbeitsanforderungen. Diese werden unter möglichst realitätsgetreuen Bedingungen trainiert. Die Übungen sind vergleichbar mit den Testaufgaben der EFL, wobei keine maximale, sondern eine arbeitsadäquate Belastung trainiert wird. Ergänzend können spezielle, tätigkeitsspezifische Übungen, wie z. B. das Umsetzen von Steinen oder Pflastern, durchgeführt werden.